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Hinweise zur Abrechnung
mit der privaten Krankenversicherung (PKV)

Abrechnung & Erstattung

 

Die Behandlung in meiner Praxis wird nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) abgerechnet – einer gängigen Grundlage für privat abzurechnende physiotherapeutische Leistungen. Die tatsächliche Erstattung durch deine private Krankenversicherung (PKV) hängt jedoch von deinem individuellen Tarif ab und kann sehr unterschiedlich ausfallen.

In der Physiotherapie gibt es – anders als in der ärztlichen Versorgung – keine gesetzlich geregelte Gebührenordnung. Viele Versicherungen orientieren sich an den Beihilfesätzen, andere nutzen eigene Preiskataloge, manche erstatten einen prozentualen Anteil der Kosten. Wieder andere formulieren nur allgemein, dass Heilmittel im Rahmen der „üblichen Vergütung“ erstattet werden.

Daher ist es mir nicht möglich, im Voraus zu sagen, wie viel deine Versicherung übernimmt. Ich empfehle dir, dich vor Beginn der Behandlung bei deiner PKV zu erkundigen. Gern unterstütze ich dich dabei mit einer Preisliste oder einem individuellen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Versicherung.

Die Behandlungsdauer richtet sich nach den Leistungen, die an einem Termin erbracht werden.

Ich arbeite ganzheitlich und methodenübergreifend. Die Abrechnung erfolgt formal auf Basis der Heilmittelpositionen, um eine klare Zuordnung für die Erstattung zu ermöglichen.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dir und meiner Praxis, unabhängig davon, wie viel deine Versicherung tatsächlich übernimmt.
Du erhältst eine  Rechnung, die du zur Erstattung bei deiner privaten Krankenversicherung einreichen kannst.

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